Netzgebietsübergänge


Bekanntmachung nach § 25 Abs. 2 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV).

Netzgebietsübernahme durch die naturenergie netze GmbH zum 1. Januar 2022

Die bisher zum Netz der Gemeindewerke Hardt gehörende Gemeinde

78739 Hardt

wird zum 1. Januar 2022 an die naturenergie netze GmbH übergeben.