
Netzgebietsübergänge
Bekanntmachung nach § 25 Abs. 2 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV).
Netzgebietsübernahme durch die naturenergie netze GmbH zum 1. Januar 2022
Die bisher zum Netz der Gemeindewerke Hardt gehörende Gemeinde
78739 Hardt
wird zum 1. Januar 2022 an die naturenergie netze GmbH übergeben.