Netzanschluss für Ihre Einspeiseanlage - so funktioniert's


Egal ob Photovoltaik, KWK oder Biomasse: Hier erfahren Sie kompakt, welche Schritte für den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an unser Stromnetz erforderlich sind – von der Anmeldung bis zur Einspeisevergütung.

Icon - Solar

Ohne Anmeldung keine Einspeisung

Jede Einspeiseanlage – unabhängig von Größe oder Leistung – muss vor Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Nur so kann geprüft werden, ob und wie die Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden kann.


Die erforderlichen Unterlagen hängen unter anderem von Anlagengröße und Energieart ab. Die Anmeldung erfolgt bequem über unser Onlineportal und wird in der Regel von Ihrem eingetragenen Elektroinstallateur übernommen.

Icon - Strommast

Prüfung der netztechnischen Auswirkungen

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüfen wir die netztechnischen Auswirkungen Ihrer Anlage. Anschließend teilen wir Ihnen oder Ihrem Installateur den Netzverknüpfungspunkt (NVP) mit – meist handelt es sich dabei um Ihren bestehenden Hausanschluss.

Falls nötig, weisen wir auf erforderliche Netzverstärkungen hin. Mit der netztechnischen Antwort reservieren wir die zugesagte Leistung für sechs Monate. Erst danach sollte die Montage der Anlage beauftragt werden.

Icon - Installation

Anlagen-Abnahme und Zählertausch

Nach der Installation bestätigt Ihr Installateur die Fertigstellung der Anlage. Anschließend vereinbaren Sie oder Ihr Installationsbetrieb einen Termin mit uns für den Zählertausch, damit sowohl Strombezug als auch Einspeisung korrekt erfasst werden.

Dabei prüfen wir auch die Einstellungen Ihrer Erzeugungsanlage und die ordnungsgemäße Datenaufnahme. Sobald alles passt, kann Ihre Anlage offiziell Strom einspeisen.

Icon - Vergütung

Nun sind Sie offiziell Einspeiser

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns die Bestätigung der Inbetriebnahme mit allen relevanten Anlagendaten. Zusätzlich senden wir Ihnen Formulare zur Bankverbindung und zur steuerlichen Erfassung.


Bitte beachten Sie außerdem: Die Anlage muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Anschließend informieren wir Sie über die Vergütung Ihres eingespeisten Stroms.

Ansprechpartner

Team Einspeisung