Wasserkraftwerk Wyhlen_@Gemeinde Grenzach-Wyhlen
Betriebsführung Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Grenzach-Wyhlen
Wasserversorgung
Unser Ziel ist eine nachhaltige Wasserver- und Abwasserentsorgung in enger Zusammenarbeit mit unseren lokalen Partnern. Als Betriebsführung übernehmen wir alle operativen Tätigkeiten rund ums Trink- und Abwasser. So etwa in Grenzach-Wyhlen, wo wir auch für Neuanschlüsse und Änderungen zuständig sind.
Information nach Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, Trinkwasserverordnung
- Das Trinkwasser der Gemeinde Grenzach - Wyhlen liegt mit 1,97 mmol/L nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz im Härtebereich 2/mittel/ 11,0°dH.
- Das Rohwasser wird im Wasserwerk mittels Ozon aufbereitet und anschließend zur Eliminierung des Restozons über Aktivkohlefilter geleitet.
- Zu Fragen bezüglich der Wasserqualität steht Ihnen die naturenergie netze /Wasserversorgung Grenzach - Wyhlen gerne unter der Tel. Nr. 07624/ 902-3112 zur Verfügung.
- Die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers nach Abschluss der Aufbereitung ist durch Untersuchungen des Technologiezentrum Wasser Karlsruhe belegt. Detaillierte Informationen zur Qualität des Trinkwassers finden Sie im beigefügten PDF-Dokument.
Anträge für Neuanschlüsse und Änderungen Wasser
Sie möchten einen Antrag für Neuanschlüsse und Änderungen im Bereich Wasser stellen möchten, lassen Sie sich das PDF-Formular zusenden.
Online Formular Meldung Einbau Wasserzähler
Sie möchten den Einbau eines Wasserzählers beantragen. Dann füllen Sie das Online-Formular aus.
naturenergie netze unterstützt uns bei der Wasserversorgung als zuverlässiger und kompetenter Partner – seit mehr als 20 Jahren.
Bürgermeister in Grenzach-Wyhlen

Bürgermeister in Grenzach-Wyhlen
Wasser: Satzungen und Rechtsgrundlagen
Abwasserentsorgung
Anträge für Neuanschlüsse und Änderungen Abwasser
Abwasser: Satzungen und Rechtsgrundlagen
Satzungen
Rechtsgrundlagen
§§54ff. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Abwasserbeseitigung)
§§46ff. Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) (Abwasserbeseitigung)
§13 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gebührenerhebung)
§14 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gebührenbemessung)
§17 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung)
Im Störungsfall erreichen Sie unsere Verbundleitstelle über die 24-Stunden-Störungsnummern:
0800 92-18182 (kostenlos)
Ansprechpartner Trinkwasser/Abwasser
Team Wasserversorgung
Team Abwasserversorgung