
Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 Abs. 2a - h EnWG
Netzstabilität sichern – Steuerbarkeit prüfen
Mit dem wachsenden Anteil dezentraler Erzeugung in Deutschland gewinnt die Netzstabilität zunehmend an Bedeutung. Um diese zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber ab 2025 einen jährlichen Steuerbarkeitscheck für Erzeugungs- und Speicheranlagen vor. Als Ihr zuständiger Netzbetreiber führt naturenergie netze diesen Test eigenverantwortlich durch.
Was ist der Steuerbarkeitscheck?
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes am 25. Februar 2025 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, jährlich zu überprüfen, ob angeschlossene Anlagen fernsteuerbar sind und ob deren Ist-Einspeisung abgerufen werden kann.
Der Steuerbarkeitscheck ist Teil der Umsetzung von Redispatch 2.0 und dient der gezielten Steuerung von Einspeiseanlagen im Falle von Netzengpässen.
Wer ist betroffen?
In der ersten Umsetzungsphase 2025 betrifft der Check alle Anlagen mit:
- einer Nennleistung ≥ 100 kW
- Inbetriebnahme vor dem 1. Mai 2025
- Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Ab dem 1. Januar 2026 sind auch kleinere Anlagen unter 100 kW einzubeziehen, sofern sie fernsteuerbar sind.
Ausgenommen sind:
- Anlagen mit späterer Inbetriebnahme oder Registrierung (Test im Folgejahr)
- Anlagen, die bereits durch Redispatch (§ 13a EnWG) geregelt werden
- Notstromaggregate und Netzersatzanlagen
- Anlagen mit Steuerverantwortung durch einen anderen Netzbetreiber
Ablauf des Steuerbarkeitschecks
- Zeitraum: bis spätestens 30. August 2025, werktags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr
- Ort: vollständig fernwirktechnisch über die bestehende Kommunikation
- Dauer: je Anlage max. 60 Minuten
- Kosten: der Check ist entschädigungsfrei
Ihr Aufwand: keiner – Sie müssen nichts vorbereiten oder aktiv werden.
Warum ist das wichtig?
Mit dem Steuerbarkeitscheck wird sichergestellt, dass wir als Netzbetreiber auch bei kurzfristigen Netzengpässen steuernd eingreifen können – ein zentrales Element für eine sichere, nachhaltige Stromversorgung im Rahmen der Energiewende.
Detaillierte Informationen
1. Gesetzliche Grundlagen
- Der Steuerbarkeitscheck ist Teil der Novelle des EnWG vom Februar 2025 (§ 12 Abs. 2a–h).
- Netzbetreiber müssen technische Steuerbarkeit und Einspeisemessbarkeit jährlich nachweisen.
- Vorgaben für Meldeprozesse, Fristen, technische Mindestanforderungen und Datenfluss sind in den ÜNB‑Leitlinien festgelegt.
2. Betroffene Anlagen & Ausnahmefälle
- Testpflichtig sind alle Erzeugungs- und Speicheranlagen mit ≥ 100 kW, die am 1. Mai 2025 oder früher in Betrieb genommen und im MaStR registriert sind. Ab 1. Januar 2026 gilt die Pflicht auch für unter 100 kW, sofern fernsteuerbar.
- Ausgenommen sind:
- Anlagen, die nach dem 1. Mai eines Jahres erstmals in Betrieb gehen oder registriert werden (Test im Folgejahr).
- Anlagen, die bereits nach § 13a EnWG gesteuert wurden (z. B. Redispatch).
- Notstrom- und Netzersatzanlagen.
- Anlagen mit Steuerverantwortung durch einen anderen Netzbetreiber
3. Ablauf & Testgestaltung
- Organisation und Durchführung beim zuständigen Netzbetreiber, bis zum 30. September des jeweiligen Jahres (VNB Ebene).
- Der Test dauert max. 60 Minuten pro Anlage, um Marktbeeinflussung zu minimieren und dennoch Reaktion nachzuweisen
- Maximale gleichzeitige Wirkleistungsänderung: 10 MW pro VNB, sofern keine besondere Abstimmung mit dem ÜNB vorliegt .
- Blindleistungstests sind im Jahr 2025 optional, verpflichtend ab 2026. Daten zur Blindleistungsfähigkeit werden bereits gesammelt.
4. Dokumentation & Datenfluss
- Testergebnisse, auch fehlgeschlagene Versuche, werden standardisiert dokumentiert.
- Übertragungspflicht an vorgelagerte Netzbetreiber, die Plausibilisierung durchführen, anschließend Weitergabe an Messstellenbetreiber und ÜNB
- Gesamtbericht der ÜNB geht bis 30. November eines jeden Jahres an die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK)
5. Sanktionen bei Nichteinhaltung
- Als Betreiber gilt die Pflicht zur Steuerbarkeit gemäß § 9 EEG.
- Bei fehlendem Steuerbarkeitstest oder Ablehnung droht Entzug der Steuerverantwortung (§ 12 Abs. 2e EnWG) und ggf. Netztrennung (§ 52a EEG)
- Für Anlagenbetreiber: mögliche Kosten von 10 €/kW/Monat gemäß § 52 EEG, rückwirkend möglich
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich als Betreiber aktiv werden?
Nein. Die Tests erfolgen automatisiert. Sie müssen nichts tun.
Ist der Test entschädigungspflichtig?
Nein, der Steuerbarkeitscheck erfolgt entschädigungsfrei.
Wann findet der Test statt?
Zwischen August und spätestens 30. August 2025, werktags zwischen 8 und 16 Uhr.
Ansprechpartner
Team Redispatch