Wer ans Netz will, muss die Regeln kennen


Für Strom braucht es die Energie-Autobahn, das Stromnetz. Denn Stromerzeugung und -verbrauch geschehen selten am gleichen Ort. Verteilnetzbetreiber naturenergie netze sorgt in seinem Versorgungsgebiet für die entsprechende Infrastruktur. Nicht nur dort gelten bestimmte „Spielregeln“, alle Akteure im gesamten Netz müssen sie befolgen.
 

Denn die Planung, Errichtung und der Betrieb von Bezugs- und Erzeugungsanlagen, aber auch von Speichern oder Mischanlagen müssen gemäß den behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen sowie anerkannten entsprechenden Technikregeln ans Stromnetz angeschlossen werden. Diese sogenannten Technischen Anschlussbedingungen gelten für Neuanschlüsse aller Art wie auch Netzanschlussänderungen.
 

Die Basis bildet dabei die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“, besser bekannt als Niederspannungsanschlussverordnung (kurz: NAV).

Darauf aufbauend hat naturenergie netze speziell für sein Versorgungsgebiet ergänzend folgende Anschlussbedingungen formuliert:

Hier finden Sie unseren Muster-Netzanschlussvertrag, dessen Vertragsbestandteile die vorgenannte NAV, die ergänzenden Bedingungen der naturenergie netze und das entsprechende schriftliche Angebot für den erbetenen Netzanschluss wären:

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