
Netznutzung vereinheitlichen, Abwicklung vereinfachen
Die Belieferung von Endkunden ist erst nach Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrags möglich.
Grundlage ist ein von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegebenes, standardisiertes Vertragswerk. Seit dem 1. April 2022 gilt gemäß Beschluss BK6‑20‑160 eine neue Vorlage, die die Bedingungen der Netznutzung vereinheitlicht und die Abwicklung vereinfacht.
Der bundesweit geltende Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag erfüllt die Anforderungen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewendesowie des Messstellenbetriebsgesetzes.
Der Vertragsabschluss erfolgt papierlos in Textform per E‑Mail – auch der Umwelt zuliebe.