
Netzanschluss & Netzentgelte
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern
(§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV Strom)
Über den folgenden Link finden Sie die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung sowie für die Anschlussnutzung und Änderungen zu den Ergänzenden Bedingungen.
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen
(§ 19 Abs. 1 EnWG)
Über den folgenden Link finden Sie die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetze, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen.
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen
Vertragsanpassungsmöglichkeiten
(§ 29 Abs. 1 Satz 1 NAV)
Gesetzeswortlaut aus § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG:
Bestehende Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zu den Energieversorgungsnetzen mit einer Laufzeit bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes bleiben unberührt. Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt. § 20 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen findet nach Maßgabe des § 111 Anwendung.
Netzengpässe
(§ 15 Abs. 5 StromNZV)
Über den folgenden Link finden Sie Informationen zu Netzengpässen, der verfügbaren Gesamtkapazität, der Übertragungsrichtung, in der der Engpass auftritt, sowie zur prognostizierten Dauer.
Aktuell sind im Netz der naturenergie netze GmbH keine Engpässe veröffentlicht.
Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge
(§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG)
Bedingungen für den Netzzugang, Verträge