
Grund- und Ersatzversorger
Gemäß Paragraph 36 (2) EnWG ist Grundversorger das Unternehmen, das für den Zeitraum der nächsten drei Kalenderjahre bestimmt wurde und der zuständigen Behörde gemeldet ist.
Zeitraum 2022-2024
Dokumente
Übersicht Grundversorger im Netzgebiet