
Verhalten in der Nähe von Anlagen
Unsere Netzanlagen entsprechen hohen Sicherheitsstandards. In der Nähe von Strommasten, Freileitungen, Umspannwerken oder Trafostationen sind jedoch die geltenden Sicherheitsregeln einzuhalten.
Beim Eindringen von Gegenständen in den Schutzbereich besteht Lebensgefahr. Die DGUV Vorschrift 3 gibt hierfür je nach Spannungsebene verbindliche Sicherheitsabstände vor:
- 400 Volt bis 1.000 Volt (0,4 bis 1-kV bzw. 400 – 1.000 Volt): 1m nach allen Seiten
- bis 110.000 Volt (110-kV bzw. 110 kilo Volt): 3m nach allen Seiten
- bis 220.000 Volt (220-kV bzw. 220 kilo Volt): 4m nach allen Seiten
- bis 380.000 Volt (380-kV bzw. 380 kilo Volt): 5m nach allen Seiten
- Spannung unbekannt: nach Angabe des zuständigen Netzbetreibers
Im Rahmen von Arbeiten in der Nähe von Anlagen sind folgende Punkte zu beachten:
- Als erster Schritt ist zu ermitteln, ob während der Arbeiten die oben genannten Sicherheitsabstände eingehalten werden können.
- Ist dies nicht der Fall, müssen gemeinsam mit dem zuständigen Netzbetreiber Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden.
- Der Arbeitsverantwortliche hat seine Mitarbeiter und Subunternehmer über diese Sicherungsmaßnahmen zu unterweisen.
- Über die Unterweisung kann ggf. vom Netzbetreiber ein Nachweis eingefordert werden.
Um die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen zu garantieren, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten und das untenstehende Formular auszufüllen:
Leitungsauskunft
Benötigen Sie eine Leitungsauskunft?
Sie haben die Möglichkeit, Planauskünfte von Anlagen der naturenergie netze über die Internetplanauskunft planSERVICE unserer Tochtergesellschaft regioDATA kostenfrei einzuholen.