Verhalten in der Nähe von Anlagen

 

Unsere Netzanlagen entsprechen hohen Sicherheitsstandards. In der Nähe von Strommasten, Freileitungen, Umspannwerken oder Trafostationen sind jedoch die geltenden Sicherheitsregeln einzuhalten.

Beim Eindringen von Gegenständen in den Schutzbereich besteht Lebensgefahr. Die DGUV Vorschrift 3 gibt hierfür je nach Spannungsebene verbindliche Sicherheitsabstände vor:

 

  • 400 Volt bis 1.000 Volt (0,4 bis 1-kV bzw. 400 – 1.000 Volt): 1m nach allen Seiten
  • bis 110.000 Volt (110-kV bzw. 110 kilo Volt): 3m nach allen Seiten
  • bis 220.000 Volt (220-kV bzw. 220 kilo Volt): 4m nach allen Seiten
  • bis 380.000 Volt (380-kV bzw. 380 kilo Volt): 5m nach allen Seiten
  • Spannung unbekannt: nach Angabe des zuständigen Netzbetreibers


Im Rahmen von Arbeiten in der Nähe von Anlagen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Als erster Schritt ist zu ermitteln, ob während der Arbeiten die oben genannten Sicherheitsabstände eingehalten werden können.
  • Ist dies nicht der Fall, müssen gemeinsam mit dem zuständigen Netzbetreiber Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden.
  • Der Arbeitsverantwortliche hat seine Mitarbeiter und Subunternehmer über diese Sicherungsmaßnahmen zu unterweisen.
  • Über die Unterweisung kann ggf. vom Netzbetreiber ein Nachweis eingefordert werden.


Um die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen zu garantieren, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten und das untenstehende Formular auszufüllen:

Arbeiten in der Nähe von Anlagen

Zur Sicherung des Anlagenbetriebs bitten wir die Baustellenverantwortlichen, das Formular „Arbeiten in der Nähe von Anlagen“ auszufüllen und mindestens 3 Wochen vor Baubeginn an uns zu senden.

So können wir Sie bestmöglich bei der Baustellensicherung unterstützen.

Isolieren von Niederspannungsfreileitungen

In Teilen unseres Netzgebiets erfolgt die Stromversorgung über oberirdische Freileitungen.

Wenn sich ein Mast oder Dachständer auf Ihrem Grundstück befindet und Arbeiten geplant sind, bei denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, müssen die Leitungen isoliert werden.
Bitte wählen Sie dazu im Formular „Isolieren von Freileitungen“ die passende Option, füllen Sie die Pflichtfelder aus und senden Sie uns das Formular mindestens 5 Werktage vor Baubeginn zu.

Weitere Informationen finden Sie im Info-Flyer Isolieren von Niederspannungsfreileitungen

Freischneiden von Freileitungen

Als Netzbetreiber sorgt naturenergie netze für die Verkehrssicherheit und eine zuverlässige Stromversorgung. Daher müssen Bäume im Schutzbereich von Freileitungen regelmäßig zurückgeschnitten werden.

Die Maßnahmen erfolgen in der Regel zwischen Oktober und März in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern.

Weitere Informationen finden Sie im Info-Faltblatt „Freischneiden von Freileitungen“.

Leitungsauskunft

Benötigen Sie eine Leitungsauskunft?

Sie haben die Möglichkeit, Planauskünfte von Anlagen der naturenergie netze über die Internetplanauskunft planSERVICE unserer Tochtergesellschaft regioDATA kostenfrei einzuholen.
 

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