Kanal-Mitbewohner? Nein, danke!
Ziel ist es, die Population von tierischen Schädlingen im Kanalnetz gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen einzudämmen: Diese sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Chemikaliengesetz (ChemG), sowie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Wir arbeiten dabei umweltbewusst mit speziellen Köderschutzboxen, die den Wasserkontakt der Biozide verhindern.