Antrag Aufhebung 70 Prozent Regel


Bitte füllen Sie den Antrag zur Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung bei Photovoltaik-Anlagen vollständig aus.
 

Kontaktdaten Antragssteller-/in

Hinweise

Die Aufhebung der 70% Wirkleistungsreduzierung kann sofort aufgehoben werden.
Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit
Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebs.
Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus und wird
unentgeltlich durchgeführt.
Für den Betrieb eines intelligenten Messsystems ist zwingend eine ausreichend gute Anbindung
an ein Telekommunikationsnetz nötig. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung
herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen
vorzeitigen Einbau des intelligenten Messsystems vorzunehmen.
Der Messstellenbetreiber setzt sich bezüglich eines Einbautermins mit dem Antragsteller in
Verbindung.